Ratgeber · INTRA photovoltaics

0 % Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher.

Der Nullsteuersatz kann den Kauf einer Solaranlage vereinfachen. Er gilt jedoch nicht automatisch für jede Position rund um Ihr Energiesystem.

Stand: 28. Oktober 2026

Was begünstigt sein kann.

Nach § 12 Abs. 3 UStG können Lieferung und Installation von Solarmodulen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden mit 0 Prozent Umsatzsteuer abgerechnet werden. Erfasst werden auch wesentliche Komponenten wie Wechselrichter sowie geeignete Speicher für den erzeugten Solarstrom.

Auch eine spätere Speicherergänzung prüfen.

Der Nullsteuersatz kann auch für einen nachträglich eingebauten Speicher gelten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist der Zusammenhang mit begünstigten Solarmodulen. Die konkrete Verwendung und die Leistung des Systems werden bei der Rechnung berücksichtigt.

Die Wallbox getrennt betrachten.

Eine Wallbox gehört nicht zu den begünstigten PV-Komponenten. Für sie fällt grundsätzlich der reguläre Umsatzsteuersatz an. Im Angebot und in der Rechnung müssen die Positionen deshalb sauber getrennt werden. Ein Gesamtpaket aus PV, Speicher und Wallbox ist nicht pauschal mit 0 Prozent zu bewerben.

Wartung ist eine eigene Leistung.

Reine Wartungsverträge fallen weiterhin unter den regulären Steuersatz. Bei einem Austausch von Komponenten kommt es auf die jeweilige Leistung an. Lassen Sie sich im Angebot den Endpreis und den Steuersatz pro Position zeigen.

Quellen und weiterführende Informationen: Bundesfinanzministerium: Photovoltaik und Umsatzsteuer · Bayerisches Landesamt für Steuern: Wallbox und PV.

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